Verwaltung

Selbstverwaltung

Autonomie ist für den Waldorfkindergarten die notwendige Grundlage sinnvoller pädagogischer Arbeit. Jeder Waldorfkindergarten ist ein eigenständiger Organismus, der im Interesse der Kinder von den PädagogInnen selbst verwaltet wird.

Rechtsträger ist der Waldorfschulverein Salzburg, Verein zur Förderung der Pädagogik Rudolf Steiners. Er ist die pädagogische, soziale und wirtschaftliche Gemeinschaft von Eltern, LehrerInnen, KindergartenpädagogInnen und MitarbeiterInnen. Die Verwaltungkonferenz ist das Rechts- und Beschlussorgan des Waldorfkindergartens.

Kindergartenkollegium

Das Kollegium wird von den tätigen KindergartenpädagogInnen aus allen Einrichtungen gebildet und gewährleistet aus gemeinsamer Kraft und Initiative den kontinuierlichen Betrieb des gesamten Kindergartens - mit seinen verschiedenen Einrichtungen - und die pädagogischen Aufgaben im Sinne der Waldorfpädagogik.

Es entscheidet alle pädagogischen Belange.

Die Führung von pädagogischen Aufnahmegesprächen und laufenden pädagogischen Gesprächen mit Eltern, sowie  Elternabende oder Geschprächskreise obliegen dem Kollegium..

Die Konferenzen dienen einerseits der menschenkundlichen und künstlerischen Grundlagenarbeit und somit einer laufenden internen Fortbildung, als auch der inneren Organisation und der Lebendigerhaltung des sozialen Organismus Kindergarten, und alterserweiterte Gruppen.

Das Kollegium beurteilt die fachlich-pädagogischen Voraussetzungen bei der Einstellung und Kündigung von Mitarbeitern.

Zu den Aufgaben gehört auch: Das Mitwirken an der Öffentlichkeitsarbeit, die Entsendung einer Kolleginn  in den Vorstand, in den  Mitarbeiterkreis des Bundes der Waldorfschulen und in die antroposophischen Konferenz.

Zyklus:

Mitarbeit: alle Kindergartenpädagogen

Verwaltungskonferenz

Sie hat die Verantwortung für die innere Organisation und die Lebendigerhaltung des sozialen Organismus Kindergarten mit seinen Einrichtungen.

Erarbeitung der wirtschaftlichen und rechtlichen Grundlagen des sozialen Organismus auf anthroposophischer Basis.

Aufgaben:
  • Beschlussorgan für alle rechtlichen und wirtschaftlichen Belange, vorbehaltlich der Zustimmung des Vorstandes.
  • Kenntnis der finanziellen Situation aller Einrichtungen
  • Beschaffung der notwendigen Geldmittel
  • Wirtschaftlich, rechtliche Aufnahme von Kindern ( Delegation möglich)
  • Anstellung und Entlassung von Mitarbeitern, vorbehaltlich der Zustimmund des Vorstandes
  • Zusammenarbeit mit dem Schulkollegium
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Delegation in den Vorstand
  • Kenntnis der außenrechtlichen Gesetzeslage
  • Zyklus: wöchentlich
  • Mitarbeiter: mindestens einer aus jeder Einrichtung 

    Elternbeirat

    Der Elternbeirat bildet eine Brücke zwischen Eltern und Kindergartenpädagogen. Er befasst sich mit den Grundlagen der Waldorfpädagogik und anliegenden Fragen.

    Aufgaben:
  • Pädagogische Grundlagenarbeit und davon ausgehend die Betrachtung spezieller Themen
  • Soziales Bindeglied zwischen Eltern und Kollegium
  • Einbindung und Information neu hereinkommender Eltern
  • Zyklus: nach Vereinbarung

    Mitarbeiter: Eltern aus allen Einrichtungen